Über uns
Die Wahlkommission Sachsen entstand aus den Schiedsgerichten der Wählervereinigung (Partei) "Einiges Deutschland" innerhalb des Landesverbandes Sachsen im Frühjahr 2017. Ihre Arbeit begann mit der Einsicht in die Notwendigkeit, der nun seit über 100 Jahren andauernden Fremdbestimmung über die Deutschen Völker, so auch der Bevölkerung des Bundesstaates Sachsen, endlich ein Ende zu setzen.
Die Wahlkommission Sachsen sorgt dafür, dass die Rechtsstellung seiner indigenen Einwohner, begründet auf der Sächsischen Verfassung von 1831, wieder Geltung erlangt. Deshalb fand am 15. Oktober 2017 in Sachsen eine legitime und öffentlich protokollierte Wahl im staatlichen Recht statt. Das unangefochtene und damit rechtskräftige Referendum über die Siegelrechte und die Wahl des Verwesers begründete die Geburt des
Königlich Sächsischen Gemeindeverbundes in Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes der Stimmberechtigten.
Die Wiedererlangung der gebietshoheitlichen Rechte in Sachsen ermöglichte für die Gebietskörperschaften des Gemeindeverbandes die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit im Staatlichen Deutschen Recht unter anderem mit der am 17. Juni 2019 erfolgten Bestellung/ Berufung der staatlichen Wahlkommission Sachsen durch den Verweser des Königlich Sächsichen Gemeindeverbundes.
Seit Proklamation, der ohne Einwendungen und damit rechtskräftig abgeschlossenen Wahlen und Referenda 2021/2022, trägt der Gemeindeverband den Eigenname Königlich Sächsischer Gemeindeverband.
Erstmals seit mehr als 100 Jahren kann durch diese Wahlen wieder die Mitbestimmung im gültigen staatlichen Recht von gewählten Gemeindevertretern und Stadtverordneten, wahrgenommen werden.