2022-08-27 Berufungsurkunde für Beisitzer
Unter dieser Verbindung ist die aktuelle Berufungsurkunde für Beisitzer der Staatlichen
Wahlkommission Sachsen des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes verfügbar:
Berufungsurkunde für Beisitzer der SWKS Version 9
Beisitzer in der Staatlichen Wahlkommission Sachsen des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes kann jeder Sachse werden, der im Besitz der sächsischen Staatsangehörigkeit ist, seinen Wohnsitz im Königlich Sächsischen Gemeindeverband angemeldet oder bereits genommen hat und die Qualifikation zur Prüfung der Staatsangehörigkeit in den deutschen Bundesstaaten gemäß RuStaG 1913 besitzt oder sich erarbeiten will.
Die ausgefüllte und autographierte Berufungsurkunde mit Anhang kann an das
Postfach des KSGV
SWKS d. KSGV
Postfach 11 10
0 9 3 4 7 Lichtenstein i. Sachsen
gesendet oder einem Mitglied des Wahlvorstandes der SWKS übergeben werden.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Dir, die Staatsangehörigen festzustellen.